|
|
|
Herzlich Willkommen!
![]() | Jahresurlaub | 20.08.2010 |
In der Zeit vom
23.08.2010 bis 10.09.2010
ist die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes
und
der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung geschlossen.
In dringenden Versicherungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an
den Direktionsbeauftragten Herrn Grossert
0172/3923353
oder
an die Direktion der Fahrlehrerversicherung in Stuttgart
0711/98889711
In Verbandsangelegenheiten können Sie
Herrn Wolfgang Habenreich
unter 0177/6621288 kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Prescher
Vorsitzender |
||
![]() | BF 17 | 05.08.2010 |
Pressemitteilung Nr. 224/2010 04. August 2010 Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht Kabinett stimmt Gesetzesänderungen zu Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar 2011 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in den Bundesländern getestet. Sehr erfolgreich, wie auch der ADAC bestätigt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Wir haben das Begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: das Begleitete Fahren hat eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben ein Dauerrecht. Ab 1. Januar 2011 können junge Leute schon ab 17 einen Führerschein für Autos erwerben und dann ein Jahr in Begleitung einer zuverlässigen und erfahrenen Person fahren. Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das kann ich übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv." Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22 Prozent weniger Unfälle, 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die 17jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Dieser Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Interne Links Häufig gestellte Fragen zum "Begleiteten Fahren ab 17"mehr Informationen Anlage Modellversuch Führerschein mit 17 - Überblick Teilnehmer 2009 nach Bundesland (application/pdf 14 kB) Der Inhalt dieser E-Mail kann auch in Ihrem Browser angezeigt werden. Klicken Sie bitte hier: http://www.bmvbs.de/,-1161271/Pressemitteilung.htm Bei Fragen zu Ihrem Abonnement schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: service@abo.bmvbs.de Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice Invalidenstraße 44 10115 Berlin E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Um sich von dieser Mailingliste abzumelden oder Ihr Profil zu ändern, verwenden Sie bitte das Formular mit Ihrem persönlichen Profil auf www.bmvbs.de |
||
![]() | Öffnungszeiten | 12.03.2009 |
Der Fahrlehrerverband und
die Landesagentur der Fahrlehrerversicherung
erreichen Sie zu folgenden
Öffnungszeiten
Mo.: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Die.: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi. : 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Do.: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Fr .: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
|
||
|
Alle Rechte liegen beim Fahrlehrerverband Sachsen-Anhalt e.V. - 2005