Fahrlehrerverband Sachsen-Anhalt

Ein starkes Team im Interesse des Berufsstandes !

 
Impressum

Herzlich Willkommen!

News

   Jahresurlaub 20.08.2010  
In der Zeit vom

             23.08.2010 bis 10.09.2010

ist die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes 
                      und 
der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung geschlossen.

In dringenden Versicherungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an
den        Direktionsbeauftragten 	Herrn Grossert	
                          0172/3923353
                             oder 
an die Direktion der Fahrlehrerversicherung in Stuttgart
                          0711/98889711

In Verbandsangelegenheiten können Sie 
                      Herrn Wolfgang Habenreich
      unter              0177/6621288       kontaktieren. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Prescher
Vorsitzender



   BF 17 05.08.2010  
Pressemitteilung Nr. 224/2010
04. August 2010

Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht 
Kabinett stimmt Gesetzesänderungen zu

Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu
ändern. Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 1. Januar
2011 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in
den Bundesländern getestet. Sehr erfolgreich, wie auch der
ADAC bestätigt.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Wir haben das
Begleitete Fahren genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: das
Begleitete Fahren hat eindeutig positive Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit. Deshalb machen wir jetzt aus dem Modellvorhaben
ein Dauerrecht. Ab 1. Januar 2011 können junge Leute schon ab
17 einen Führerschein für Autos erwerben und dann ein
Jahr in Begleitung einer zuverlässigen und erfahrenen Person
fahren. Das Modellvorhaben hat gezeigt: das Begleitete Fahren
verbessert die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das
kann ich übrigens auch aus eigenem Erleben unterstreichen. Bei
den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach
selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen
Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv."

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt)
erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in
der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und
Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22 Prozent
weniger Unfälle, 20 Prozent weniger
Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage
missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die
Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine
verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des
Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das
parlamentarische Verfahren - Bundestag und Bundesrat müssen
noch zustimmen. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2011 in Kraft
treten. Die 17jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr
mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Dieser
Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er muss
mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den
Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister haben.
 





Interne Links

Häufig gestellte Fragen zum "Begleiteten Fahren ab
17"mehr Informationen
 

 

Anlage 
 
Modellversuch Führerschein mit 17 - Überblick Teilnehmer
2009 nach Bundesland (application/pdf 14 kB)
 

 

Der Inhalt dieser E-Mail kann auch in Ihrem Browser angezeigt
werden.
Klicken Sie bitte hier:
http://www.bmvbs.de/,-1161271/Pressemitteilung.htm
 

 

Bei Fragen zu Ihrem Abonnement schicken Sie uns bitte eine E-Mail
an: service@abo.bmvbs.de 

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice 
Invalidenstraße 44 
10115 Berlin 
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de 

Um sich von dieser Mailingliste abzumelden oder Ihr Profil zu
ändern,
verwenden Sie bitte das Formular mit Ihrem persönlichen Profil
auf www.bmvbs.de
 



   Öffnungszeiten 12.03.2009  
Der Fahrlehrerverband und 
die Landesagentur der Fahrlehrerversicherung 
erreichen Sie zu folgenden 

              Öffnungszeiten

Mo.: 	09:00 Uhr – 13:00 Uhr  
Die.: 	09:00 Uhr – 12:00 Uhr  u. 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi. : 	09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Do.: 	09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Fr .: 	08:00 Uhr – 12:00 Uhr



  

unsere Partner: